Es gelten derzeit folgende Ansätze:
Zusätzlich ist ein 13. Monatslohn auszubezahlen. Die genannten Ansätze sind einzuhalten. Alle Lernenden haben Anspruch auf 5 Wochen Ferien. Dies gilt auch für Lernende, die das 20. Altersjahr vollendet haben.
Entsprechende Anfragen für den Anfangslohn nach Abschluss der Lehre richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle. Besten Dank.